Hier eine recht junge Entscheidung zum Thema Linkhaftung: Per Urteil vom 5. Oktober 2011 (9 O 1956/11 (278)) hat das LG Braunschweig einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück gewiesen, mit dem der Verfügungskläger, ein Burschenschaftler, ein Linkverbot gegen ein Nachrichtenmagazin durchzusetzen versuchte.
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