Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes tritt morgen (29. Juli 2014) in Kraft. Es enthält Änderungen, die bei der Beitreibung von Forderungen und bei der Gestaltung gerade auch von IT-Verträgen beachtet werden müssen, u. a.
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